16.07.2022
Die Ausstellung findet am 16. und 17. Juli 2022 statt!
Sehr geehrte
Aussteller,
liebe
Hundefreunde,
um
Unsicherheit und Missverständnisse auszuräumen sehe ich mich zu diesem Hinweis
genötigt und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Verhandlungen
mit dem Veterinäramt in Offenburg sehr positiv verlaufen und die Auflagen für
unsere Ausstellung sehr moderat ausgefallen und durchaus in unserem Sinne sind.
Auch die
Einlasskontrolle kann weiterhin wie bisher durch uns durchgeführt werden.
Dies zeigt
wie unendlich groß die Spanne der Auslegung der neuen Hundeschutzverordnung
ausfallen kann.
Es lohnt
sich also in Baden-Württemberg auszustellen.
Ich freue
mich, Sie in Offenburg zu sehen.
Ulrich
Reidenbach
1.Vorsitzender
Landesverband Baden-Württemberg für Hundewesen e.V.
In Anbetracht der Verunsicherung durch die bereits durchgeführten Veranstaltungen weisen wir darauf hin das in Offenburg die neue Tierschutzhundeverordnung mit Augenmaß und Sinn für die Hunde ausgelegt wird.
Neuer Termin für den 1. Meldeschluss ist der 03.06.2022!
Wir haben uns entschlossen das Meldegeld zum 2. Meldeschluss dieses Jahr nicht zu erhöhen um den Ausstellern durch die allgemeine Situation und Erschwernissen entgegenzukommen.
Nach § 10 Satz 1 der Tierschutz-
Hundeverordnung ist es verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit
Hunden zu veranstalten,
Es war bereits vor der Änderung der
Tierschutzhundeverordnung nicht zulässig die Vibrissen
abzuscheren (Amputationsverbot). Für die Juliausstellung werden deutlich
nachwachsende Vibrissen akzeptiert. Für alle weiteren Ausstellungen in
Baden-Württemberg dürfen nur Hunde mit vollständigen Vibrissen ausgestellt
werden.
Für folgende Rassen wird ein Nachweis Ihres Tierarztes
benötigt:
Mops, Engl. Bulldoggen, Franz. Bulldoggen, Japan Chin,
Peking Palasthund, Boston-Terrier
Das Formular können Sie hier herunterladen und der Meldestelle per Email: landesverband@web.de zusenden. Untersuchungen die für andere VDH-Veranstaltungen bereits gemacht wurden werden anerkannt. Bis zum endgültigen Meldeschluss muss das ausgefüllte Formular der Meldestelle vorliegen sonst kann der Hund nicht an der Ausstellung teilnehmen. Es ist darauf zu achten das Hunde nur für einen begrenzten Zeitraum in der Box untergebracht werden dürfen und für genügend Auslauf gesorgt wird. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht ist nicht gestattet. Wir weißen darauf hin, dass wir uns vorbehalten an der Ausstellung verstärkt entsprechende tierschutzrechtliche Kontrollen durchzuführen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Coronaverordnung vor der Ausstellung.
In der Meldegebühr ist eine Onlineversion des Kataloges enthalten. Dieser ist ab dem 1. Ausstellungstag hier auf unserer Homepage ersichtlich.
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