1. Nach § 12 TierSchG i.
V. m. § 10 Nr. 1 Tierschutz- Hundeverordnung ist das Ausstellen von Hunden, wie
auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen verboten,
- Bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig
oder teilweise amputiert wurden (Dieses Verbot gilt auch für Besucherhunde).
- Bei denen erblich bedingt:
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch
fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden
oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem
Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu
Schäden führt.
2. Verboten sind auch
Hunde mit sogenannten „Qualzuchtmerkmalen“ gemäß § 12 TierSchG i. V. m. § 10
Nr. 2 TierSchHundeVO.
Entsprechend dürfen
insbesondere folgende Hunde nicht an der Veranstaltung teilnehmen:
- Haarlose Hunde, bei denen nicht
mindestens 80 Prozent der Körperfläche pigmentiert sind
- Hunde mit übermäßiger Faltenbildung der
Haut, sofern die Hautfalten gerötet oder entzündet sind - insbesondere bei der
Rasse Shar Pei und dessen Mischlingen zu beachten
- Hunde mit Dermoidzysten – insbesondere
bei der Rasse Rhodesian Ridgeback zu beachten
- Erblich bedingte einseitig oder
beidseitig taube Hunde - Hunde der Farbe “Dilute“ (blau/graue Farbaufhellung
mit klinischen Anzeichen von CDA (Color Dilution Alopecia), die über reinen
Haarverlust hinausgehen) -insbesondere zu beachten bei Dobermann, American
Staffordshire Terrier, Deutsche Dogge, Franz. Bulldogge, sog. „Silber-Labbis“,
sowie Mischlingen
- Hunde der Farbe „Weißtiger“ -
insbesondere Australian Shepherd, Sheltie, Border Collie, Collie, Dackel und
Mischlinge
- Hunde mit Entropium, Ektropium oder
Nickhautvorfall
- Hunde, bei denen mehr als ein Zahn der Zahnarten Canini, P3, P4, M1 und M2
fehlt oder angeborene Zahnfehlstellungen vorhanden sind.
3. Bei Veranstaltungen
des VDH (Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Prüfungen) dürfen Hunde mit
entfernten und gekürzten Vibrissen nicht teilnehmen.
4. Hunde mit einem in
Ruhe oder bei leichter Bewegung hörbaren Atemgeräusch unabhängig von der
Schwere des Geräusches ( insbesondere bei brachyzephalen Rassen, wie Mops,
Franz. Bulldogge und engl. Bulldogge ggf. auch weiteren Rassen wie z.B. dem
Japan Chin, Affenpinscher, Boston Terrier, Pekinese, Shih-Tzu, Chihuahua,
Cavalier King Charles Spaniel, King Charles Spaniel, Boxer) dürfen nicht an der
Veranstaltung teilnehmen.
Für folgende
Rassen wird ein Nachweis Ihres Tierarztes benötigt: Mops, Engl.
Bulldoggen, Franz. Bulldoggen, Japan Chin, Peking Palasthund, Boston-Terrier Das
Formular können Sie
Das
Formular können Sie
hier herunterladen und der Meldestelle per Email:
landesverband@web.de zusenden.
Stand: 22.09.2022