78. und 79. Internationale (IRAS) Rassehunde-Ausstellung in Karlsruhe

12.11.2022

Hier finden sie alle Informationen über die kommende Ausstellung am 12. und 13. November 2022.

Einlass für Hundeaussteller ab 7 Uhr

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie die aktuelle Coronaverordnung vor der Ausstellung.

Die Tierschutz-Hundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unten bei "Wichtige Information".

In der Meldegebühr ist eine Onlineversion des Kataloges enthalten. Dieser ist ab dem 1. Ausstellungstag hier auf unserer Homepage ersichtlich.

Wichtige Information

Wichtige Information für die 78. und 79. Internationale (IRAS) Rassehunde-Ausstellung in Karlsruhe

1. Nach § 12 TierSchG i. V. m. § 10 Nr. 1 Tierschutz- Hundeverordnung ist das Ausstellen von Hunden, wie auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen verboten,

  • Bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden (Dieses Verbot gilt auch für Besucherhunde).
  • Bei denen erblich bedingt:
    a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
    b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
    c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.


2. Verboten sind auch Hunde mit sogenannten „Qualzuchtmerkmalen“ gemäß § 12 TierSchG i. V. m. § 10 Nr. 2 TierSchHundeVO.

Entsprechend dürfen insbesondere folgende Hunde nicht an der Veranstaltung teilnehmen:

  • Haarlose Hunde, bei denen nicht mindestens 80 Prozent der Körperfläche pigmentiert sind
  • Hunde mit übermäßiger Faltenbildung der Haut, sofern die Hautfalten gerötet oder entzündet sind - insbesondere bei der Rasse Shar Pei und dessen Mischlingen zu beachten
  • Hunde mit Dermoidzysten – insbesondere bei der Rasse Rhodesian Ridgeback zu beachten
  • Erblich bedingte einseitig oder beidseitig taube Hunde - Hunde der Farbe “Dilute“ (blau/graue Farbaufhellung mit klinischen Anzeichen von CDA (Color Dilution Alopecia), die über reinen Haarverlust hinausgehen) -insbesondere zu beachten bei Dobermann, American Staffordshire Terrier, Deutsche Dogge, Franz. Bulldogge, sog. „Silber-Labbis“, sowie Mischlingen
  • Hunde der Farbe „Weißtiger“ - insbesondere Australian Shepherd, Sheltie, Border Collie, Collie, Dackel und Mischlinge
  • Hunde mit Entropium, Ektropium oder Nickhautvorfall
  • Hunde, bei denen mehr als ein Zahn der Zahnarten Canini, P3, P4, M1 und M2 fehlt oder angeborene Zahnfehlstellungen vorhanden sind.

3. Bei Veranstaltungen des VDH (Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Prüfungen) dürfen Hunde mit entfernten und gekürzten Vibrissen nicht teilnehmen.

4. Hunde mit einem in Ruhe oder bei leichter Bewegung hörbaren Atemgeräusch unabhängig von der Schwere des Geräusches ( insbesondere bei brachyzephalen Rassen, wie Mops, Franz. Bulldogge und engl. Bulldogge ggf. auch weiteren Rassen wie z.B. dem Japan Chin, Affenpinscher, Boston Terrier, Pekinese, Shih-Tzu, Chihuahua, Cavalier King Charles Spaniel, King Charles Spaniel, Boxer) dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Für folgende Rassen wird ein Nachweis Ihres Tierarztes benötigt: Mops, Engl. Bulldoggen, Franz. Bulldoggen, Japan Chin, Peking Palasthund, Boston-Terrier Das Formular können Sie 

Das Formular können Sie hier herunterladen und der Meldestelle per Email: landesverband@web.de zusenden. Stand: 22.09.2022
 
 

Anfahrt Messe:

Messe Karlsruhe Messeallee 1 D-76287 Rheinstetten

T +49 721 3720-5000 F +49 721 3720-5494

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