14.03.2026
Hier finden sie alle Informationen über die kommende Ausstellung am
Seit 1.1.2022 ist die neueTierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten.
Stichprobenartige Kontrollen
Der VDH Landesverband Baden-Württemberg führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung stichprobenartige Kontrollen der gemeldeten Hunden durch. Sofern ein Hund bei diesen Kontrollen eines der unten aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, muss der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Halter/Aussteller der Hunde werden am Eingang beim Scannen der Tickets informiert, wenn ihre Tiere für eine Kontrolle vorgesehen sind und auf die Untersuchungsräume verwiesen. Die Kontrolle erfolgt, bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen. Die Sonderleiter erhalten die Information, welche Hunde kontrolliert werden. Erst danach und im Fall des Nachweises, dass die Kontrolle stattgefunden hat und keine tierärztlichen Bedenken an der Teilnahme des Hundes bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen.
Darüber hinaus können Kontrollen in den Hallen durchgeführt werden.
Damit eine möglichst effektive Auswahl der Stichproben gewährleistet wird, werden bekannte Rassedispositionen hierbei berücksichtigt.
Besondere Merkmale:
Störung der Atmung einschließlich Störung der Thermoregulation, pathologische Atemgeräusche, Atemnot, Zyanose, Hyperthermie insbesondere bei brachycephalen Rassen.
Auge inklusive Augenlider:
Rute muss ausgerollt den After bedecken.
Vibrissen dürfen nicht fehlen oder gekürzt sein.
Es ist darauf zu achten, dass Hunde nur einen begrenzten Zeitraum in der Box untergebracht werden dürfen und für genügend Auslauf gesorgt wird. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht ist nicht gestattet.
Bitte laden Sie das für Sie Dokument runter und schicken Sie das ausgefülltes Formular an industriemarketing@vdh-bw.de.
Es werden nur Anmeldungen mit gelesenen und bestätigten AGBs berücksichtigt!
Unter dem folgenden Link finden Sie direkt bei der Messe Offenburg - Ortenau das Formular zur Anmeldung des Wohnmobils (bitte ganz runterscrollen):
Dennefstr 5/1 | 71665 Vaihingen-Enz
Tel. +49 (0)7042- 8132202 | Fax +49 (0)07042-8135299
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